Barrierefreie Websites – Pflicht ab 2025
Das Wichtigste auf einen Blick
- Viele Websites (sowie weitere Produkte und Dienstleitungen), die ab dem 28. Juni 2025 an den Start gehen, müssen barrierefrei sein.
- Websites, die bereits vor diesem Stichtag online sind, müssen bis zum 27. Juni 2030 die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.
- Von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND einem Jahresgesamtumsatz unter 2 Millionen Euro. Trifft eins von beiden zu, muss die Barrierefreiheit umgesetzt werden.
- Bei Nichteinhaltung drohen Konsequenzen wie die Abschaltung der Website bis hin zum Verhängen von Bußgeldern.
Ob Ihre Website betroffen ist und welche Änderungen genau das bedeutet, erklären wir Ihnen ausführlich in diesem Beitrag.
Richtlinien und Gesetze zum Thema barrierefreie Websites
Haben Sie schon eine barrierefreie Website? Nein? Dann wird es aber langsam wirklich Zeit. Nicht nur, weil ab 2025 eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für viele (nicht alle) Websites und Apps besteht, sondern auch, weil wir im Jahr 2024 leben und Inklusion einfach cool ist. 😎 Sie fragen sich, was eine barrierefreie Website sein soll? Zunächst einmal können wir sie beruhigen: Das heißt nicht, dass sie mit dem Rollstuhl erreichbar sein muss.
Barrierefreiheit im World Wide Web hilft kurz gesagt behinderten Menschen dabei, angebotene Inhalte bestenfalls genau so wahrzunehmen bzw. nutzen zu können wie nicht behinderte Menschen auch.
Bei der gesetzlichen Pflicht ab 2025 setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um. Dadurch gelten in ganz Europa einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit. Hierbei regelt die europäische Norm EN 301 549 die Umsetzung. Und diese wiederum basiert zum Großteil auf den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, kurz: WCAG).
Na, verwirrt genug? 🤔
Keine Angst. Wir nennen Ihnen gleich alle wichtigen Fakten rund um Barrierefreiheit und deren Umsetzung und beantworten entscheidende Fragen zum Thema.
Pflicht zur Barrierefreiheit? Was bedeutet das und für wen ist es wichtig?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt unter anderem für Produkte wie Computer, Tablets und Handys, webfähige Fernseher und Automaten (z. B. Geldautomaten und Ticketautomaten).
Bei den Dienstleistungen betrifft das Gesetz vor allem den Personenverkehr. Daneben zählen aber auch Messenger-Dienste und telefonische Dienste zu den Leistungen, die barrierefrei gestaltet werden müssen. Was für Sie jetzt der wahrscheinlich interessanteste Punkt dieser ganzen Abhandlung sein dürfte: Die meisten Websites fallen ebenfalls in diese Kategorie. Das gilt vor allem für Onlineshops. Aber auch Kontaktformulare oder sonstige Eingabemasken auf „stinknormalen“ Websites müssen barrierefrei nutzbar sein.
Doch halt, nicht so schnell! 🫷 Denn es gibt – wie so oft – einige Ausnahmen von der Regel. Ausgenommen von den neuen Regelungen sind nämlich unter anderem Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern deren jährlicher Gesamtumsatz 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Sprich: Als Kleinunternehmen sind Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht betroffen.
Tipp:
Selbst wenn für Ihr Unternehmen (noch) keine Pflicht zur Barrierefreiheit besteht, kann es sich lohnen, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Rein wirtschaftlich betrachtet, erschließen Sie damit eine größere Zielgruppe. Außerdem sind Sie so bestens vorbereitet, sollte Barrierefreiheit zur generellen Pflicht werden oder ihr Unternehmen zukünftig die Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft immer älter und gerade auch ältere Menschen profitieren von vielen Aspekten einer barrierefreien Website oder Software. Und wie anfangs schon gesagt Inklusion ist cool, also menschlich ist es auch einfach ein guter Zug, alle einzubeziehen. 😉
Ab wann genau tritt das Gesetz in Kraft und wie lange sind die Übergangszeiten?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde bereits am 16. Juni 2021 verabschiedet. Aber jetzt nur keine Panik! 😱 Es tritt nämlich „erst“ ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Das heißt: Alle Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag in Umlauf gebracht werden, fallen unter das BFSG und müssen barrierefrei sein.
Haben Sie bereits eine Website? Dann dürfen Sie diese auch weiterhin benutzen – zumindest noch für maximal fünf Jahre. Hier ist der Stichtag nämlich der 27. Juni 2030 (laut § 38 BFSG).
Trotzdem lohnt es sich aus verschiedenen Gründen (und weil die Zeit meist schneller vergeht, als einem lieb ist), sich schon einmal Gedanken zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu machen. Noch dringender ist die Sache natürlich dann, wenn Sie Mitte 2025 eine ganz neue Website online schalten möchten.
Aber was sollen Sie jetzt nur tun? 🤔
Wie eingangs erwähnt sorgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Umsetzung der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) und die Norm EN 301 549. Diese bezieht sich auf die WCAG, die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
Die WCAG unterteilt die Anforderungen an die Barrierefreiheit in drei Stufen (von A bis AAA).
Stufe A ist dabei die niedrigste Stufe und am einfachsten umzusetzen. Das ist also recht locker flockig aus dem Handgelenk hinzukriegen. Die Anforderungen von Stufe A müssen dabei erfüllt sein, um Personen mit Behinderung den Zugang zu Webinhalten prinzipiell zu ermöglichen.
Stufe AA erlaubt es den meisten Menschen mit Behinderung, Websites zu benutzen. Auch dieses Level erfordert (zumindest für versierte Webdesigner) keinen allzu großen technischen Aufwand und keine magischen Rituale.
Stufe AAA geht aber noch einen Schritt weiter. Die Umsetzung der Richtlinien ist dabei entsprechend aufwendiger. Hier könnte ein bisschen Magie also wirklich nicht schaden. Andernfalls müssen Sie (oder wen auch immer Sie mit der Umsetzung betrauen) über ein hohes technisches Know-how verfügen, das zumindest fast schon an Magie grenzt. Mit der höchsten Stufe der WCAG ermöglichen Sie behinderten Personen einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu allen Webinhalten.
Wir können Sie in gewisser Weise beruhigen: Für den Anfang müssen Sie maximal Maßnahmen bis Stufe AA umsetzen. Bedenken Sie aber, dass es natürlich eine gute Sache ist, immer noch etwas mehr zu machen als den Pflichtteil. Somit sorgen Sie nämlich dafür, dass alle Menschen Ihre Website gleichermaßen ungehindert betreten können. Als Nebeneffekt verschaffen Sie sich dadurch einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern, die in Sachen Barrierefreiheit noch schlafen. Eine klassische Win-Win-Situation für Sie und die User! 😎
Wie bekommt man eine Website barrierefrei?
Besorgen Sie sich am besten etwas zu trinken, denn jetzt folgt der trockene Teil. Mit einem Glas Wasser lässt sich das aber gleich viel besser runterspülen.
(1) Ihre Website oder Ihr Onlineshop muss nach den Anforderungen der EN 301 459 barrierefrei sein. Wir können hier aus Platzgründen nicht alle einzelnen Maßnahmen auflisten. Ein paar der wichtigsten Kriterien nennen wir Ihnen aber gleich noch. Die entsprechende hochoffizielle Verordnung finden Sie über folgenden Link: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html
(2) Auf Ihrer Website oder Ihrem Onlineshop benötigen Sie eine (natürlich barrierefrei zugängliche) „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Diese Erklärung beinhaltet Informationen über die Maßnahmen, wie Sie auf Ihrer Website (oder Ihrem Onlineshop) die Barrierefreiheit sicherstellen. Weiterhin müssen Sie über die Teile Ihrer Internetseite informieren, die nicht oder zumindest noch nicht barrierefrei sind.
(3) Sie müssen auf Ihrer Website oder in Ihrem Onlineshop eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der Benutzer Ihnen vorhandene Barrieren melden können. (Das setzt natürlich voraus, dass Ihr entsprechendes Kontaktformular barrierefrei ist.)
Verbesserte Barrierefreiheit anhand einiger konkreter Beispiele
Wie gesagt würde eine ganz ausführliche Liste an Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Damit Sie aber einen etwas besseren Eindruck erhalten, worauf es ankommt, hier einige konkrete Punkte, wo Sie ansetzen können (und sollten).
Texte
Für alle Nicht-Text-Inhalte müssen Sie Textalternativen bereitstellen. Das naheliegendste Beispiel sind Untertitel bei Videos. Die Untertitel sollten dabei die gesprochene Sprache transkribieren, aber auch Musik und Geräusche beschreiben. Weiterhin müssen Sie bei Videos darauf achten, Bilder für Nicht-Sehende zu beschreiben und über Text-to-Speech anhörbar zu machen. Bei Fließtexten dagegen ist eine Sprachausgabe üblicherweise bereits direkt über den Browser bzw. das Betriebssytem des Benutzers möglich.
Textgröße
Alle Texte müssen bis zu 200 % vergrößerbar sein, ohne dass die sonstige Webseiten-Funktionalität eingeschränkt wird. Das klingt jetzt vielleicht echt krass groß, aber nicht jeder hat Adleraugen – ganz egal wie viele Karotten man als Kind gegessen hat. 🥕
Text-Hervorhebungen
Angesichts der Barrierefreiheit sollte man bedenken, dass rein farbige Hervorhebungen nicht für alle Personen gleichermaßen gut erfassbar sind. Vielleicht haben Sie diesbezüglich auch schon mal von der Rot-Grün-Schwäche gehört. Zuzüglich zu Akzentfarben, sollte man Texte deshalb auch mit anderen optischen Auszeichnungen versehen. So kann man wichtige Wortgruppen beispielsweise fett darstellen oder Verknüpfungen unterstreichen, um diese kenntlich(er) zu machen.
Kontrast
Gestaltung
Die gesamte Gestaltung sollte in sich so konsistent wie möglich sein. Das beschränkt sich nicht darauf, dass Sie vielleicht nicht jede Überschrift in einer anderen Farbe machen sollten. Es bedeutet vielmehr, dass gleiche Aktionen vorzugsweise immer in identischer Gestaltung daherkommen. Beispiel gefällig? Wenn Sie für Ihre Telefonnummer ein bestimmtes Telefonhörer-Symbol auf der Kontaktseite verwenden, sollten Sie das gleiche Icon bestenfalls auch überall sonst auf Ihrer Website für Ihre Telefonnummer benutzen. Ebenso sollten Buttons, die einen spezifischen Zweck erfüllen, innerhalb Ihrer Webpräsenz ein identisches Aussehen haben.
Wie finde ich heraus, ob meine Website barrierefrei ist?
Natürlich könnten Sie nun jedes genannte Kriterium (und alle, die wir aus Platzgründen hier nicht aufgeführt haben) einzeln prüfen. Manches erkennt man ganz schnell auf einen Blick, aber bei manchen Sachen muss man doch etwas genauer hinschauen. Für jemanden, der sich nicht so gut mit der Thematik auskennt, dürfte das allerdings schwer werden und auch generell viel Zeit in Anspruch nehmen. Zum Glück gibt es wie für fast alles heutzutage das ein oder andere Tool, das Ihre Website ganz einfach überprüft. Eines dieser Tools ist beispielsweise der Online-Dienst PageSpeed Insights von Google. Wenn Sie dort Ihre URL eingeben und beim Punkt „Barrierefreiheit“ keine 100 Punkte erreichen, wissen Sie, dass da noch Luft nach oben ist.
Was ist (allgemein) noch wichtig (nicht nur für barrierefreie Websites)?
Es gibt für Websites Gestaltungsvorgaben, die nicht explizit der Barrierefreiheit dienen, sondern von denen alle profitieren (Stichwort Nutzerfreundlichkeit 😉). So ist man immer gut beraten, den gesamten Webauftritt so übersichtlich wie möglich zu gestalten. Ihre Besucher sollten immer wissen, wo genau auf Ihrer Website sie sich gerade befinden – und sich nicht in einem dichten Dschungel aus konfus gestalteten Seiten verlieren. Geben Sie Ihren Nutzern also quasi immer eine funktionale Karte und einen Kompass mit auf den Weg. 🗺️🧭
Denken Sie auch daran, dass Sie die Standard-Schriftgröße grundsätzlich lesbar halten – und sie nicht so klein machen, dass man zum Lesen eine Lupe braucht. Und ja, man kann die Schriftgröße auch über den Browser vergrößern. Der browserbasierte Zoom hat aber womöglich auch ein paar unerwünschte Nebeneffekte …
Größere Schriften, große Buttons, Möglichkeiten zur Anpassung des Kontrasts etc. bieten außerdem Vorteile für Benutzer am Smartphone, die ja ebenfalls immer noch zahlreicher werden. 📱
Erinnern Sie sich an die Erwähnung barrierefreier Kontaktformulare weiter oben? Diese bringen ebenfalls allen Nutzern entscheidende Vorteile. Hier ist darauf zu achten, dass die einzelnen Formularfelder mit Labels versehen sind. Das heißt: Es sollte eindeutig sein, was für eine Eingabe man vom Nutzer erwartet (z. B. ist es besser „Vorname“ zu schreiben statt nur „Name“). Weiterhin sollte möglichst eine automatische Prüfung der Formularfelder erfolgen und bei falscher Eingabe eine Fehlermeldung mit Erläuterung erscheinen. Wenn beispielsweise eine ungültige E-Mail-Adresse eingetragen wird, sollte das dem Nutzer kommuniziert werden. Gleichzeitig ist ein Hinweis vorteilhaft, wo konkret der Fehler liegt bzw. wie eine korrekte Eingabe aussehen sollte.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Sind Sie als Website-Betreiber laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dazu verpflichtet, Ihre Website barrierefrei zu gestalten, darf Ihre Website nur online sein, wenn dies tatsächlich der Fall ist. Sollte der Marktüberwachung der Länder (denn diese prüft stichprobenartig nach) auffallen, dass Ihre Website eben nicht barrierefrei ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur Korrektur. Kommen Sie dieser Aufforderung wiederum nicht nach, können die Behörden bei Ihrer Website sprichwörtlich „den Stecker ziehen“.🔌Was aber noch heftiger ist: Ein Verstoß gegen die Barrierefreiheit kann als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden – und das kostet Sie schlimmstenfalls ein Bußgeld von bis zu 100.000 € 😵 (Nachzulesen auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)).
Fazit
Eine barrierefreie Website ist natürlich ein Mehraufwand – für die meisten Unternehmen vor allem finanziell (wenn Sie nicht gerade eigene Webdesigner und/oder Programmierer beschäftigen). Aber es lohnt sich in vielerlei Hinsicht.
Vor allem dann, wenn Sie ohnehin eine neue Website erstellen (lassen) möchten, ist Barrierefreiheit verhältnismäßig leicht umzusetzen. Achten Sie einfach direkt von Anfang an auf alle relevanten Kriterien. Aber auch dann, wenn Sie Ihre bestehende Website nicht aufgeben, sondern lediglich anpassen möchten, führt ein Weg hinein.
Sollten Sie selbst nicht die erforderlichen Mitarbeiter, Erfahrung oder Kapazitäten haben, um Ihre barrierefreie Website umzusetzen, sprechen Sie uns gerne an. Wir kümmern uns professionell darum, dass Ihr Internetauftritt für alle Nutzer ein rundum positives Erlebnis wird. 😊
- Veröffentlicht am: 07.11.2024
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